rechtliche Hinweise zu den Masken

Die Masken sind nur für den Privatgebrauch bestimmt.

Es handelt sich dabei weder um eine persönliche Schutzausrüstung noch um ein Medizinprodukt.
Die Masken bedürfen daher keiner Testung, Zertifizierung oder Zulassung.

Träger der Masken können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen,
da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Durch das Tragen der Masken können die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken können das Bewusstsein für einen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen.

Alle weiteren gängigen Hygienevorschriften laut RKI / BZgA sind trotz allem einzuhalten und der von der WHO empfohlenen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ist ebenfalls zu wahren.